Warum ein BOLLERMANN-Diebstahlschutz?

Auf Kundenwunsch hat das Unternehmen BOLLERMANN einen eigenen Service gegen Diebstahl von BOLLERMANN Grabmalen ins Leben gerufen.

Es sind zwar wenige Fälle von Diebstählen von Grabmalen bekannt, aber für den Fall der Fälle möchten wir es unseren Kunden ermöglichen, ohne Nachteile ein Ersatz-Grabmal zu erhalten.

Was kostet der BOLLERMANN-Diebstahlschutz?

Vom Kaufpreis ist prozentual eine einmalige Zahlung fällig, die dem Konfigurator zu entnehmen, per Telefon oder Mail zu erfragen ist. 

Was deckt der BOLLERMANN-Diebstahlschutz im Detail ab?

Der BOLLERMANN-Diebstahlschutz deckt einmalig Folgendes ab: 

  1. Diebstahl eines Grabmals 

  2. Diebstahl einer Lichtplatte 

  3. Diebstahl einer Umrandung 

  4. Diebstahl des Befestigungssystems 

Die BOLLERMANN-Diebstahlschutz ersetzt das Grabmal ausschließlich im 1:1-Zustand und Gestaltung. Das heißt, Änderungen bezüglich Größe, Form, Schrift und Symbole sind nicht möglich. Auch wird der Schaden ausschließlich ersetzt, wenn der Diebstahl bei der Polizei zur Anzeige gebracht wurde und die Anzeige per Kopie der Firma BOLLERMANN GmbH vorliegt.

Was deckt der BOLLERMANN-Diebstahlschutz nicht ab?

Unser BOLLERMANN-Diebstahlschutz deckt Folgendes nicht ab: 

  1. Kosten für die Aufstellung  

  2. Dekoration 

  3. Grablichter, Grablampen 

  4. Solar LED Lichter 

  5. Pflanzen 

  6. Kerzen 

Wie lange ist der BOLLERMANN-Diebstahlschutz gültig?

Der BOLLERMANN-Diebstahlschutz kann bei der Bestellung eines BOLLERMANN Grabmals mit abgeschlossen werden. Die Laufzeit des Diebstahlschutzes beträgt 10 Jahre.